Verkürzung des Verfahrens - Onlinescheidung

Möglichkeit einer Beschleunigung der Scheidung?

Das Scheidungsverfahren kann erheblich abgekürzt werden, wenn sämtliche scheidungsrelevanten Problempunkte, wie Unterhalt, Zugewinn, Hausratsverteilung, etc. im Vorfeld geklärt sind, oder aber etwa der Versorgungsausgleich nach Einigung zwischen den Ehepartner nicht durchgeführt wird.

Hierzu ist entweder ein entsprechender Antrag bei Gericht notwendig, wobei jedoch zu beachten ist, dass dann der andere Ehepartner auch anwaltlich vertreten sein muss. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass der Verzicht vor einem Notar im Rahmen einer Vereinbarung ausgeschlossen wird. Dies kann auch in einer umfassenden Scheidungsfolgenvereinbarung geschehen.

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Wir begleiten Sie zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht und stellen in der mündlichen Verhandlung den Scheidungsantrag.

Die Kanzlei Zöller führt Online­scheidungen im gesamten Bundesgebietunab­hängig von Ihrem Wohnort durch. Hierzu sind keine Anwaltsbesuche Ihrerseits nötig. Der gesamte Austausch von Unterlagen, wie der Vollmacht, die Kopie der Heiratsurkunde, die Formulare zum Versorgungsausgleich, etc., kann problemlos per Post,
E-Mail oder auch Fax erledigt werden. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit per Telefon  oder via E-Mail zur Verfügung.

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